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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aqua Aktiv
Nicole Schulz

Postanschrift:
Trappenallee 37
16761 Hennigsdorf

Telefon: +49 (0)30 / 76888776
Fax: +49 (0)30 / 76882805
Funktelefon: +49 (0)163 / 8470842
Email: meister.fiedler@freenet.de
Internet: www.rohrfreiprofi.de

 

1. Allgemeines
a. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
b. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
c. Anders lautende Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie der Bestellung beigefügt oder darin genannt sind, verpflichten uns nur, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
d. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

2. Angebote
a. Alle Angaben in Angeboten Preislisten und Prospekten wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber ohne ausdrückliche Auftragsbestätigung unverbindlich.
b. Bei kurzfristiger Ausführung ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung.

3. Auftragsbestätigung
a. Alle Bestellungen, Abreden und Zusicherungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
b. Beanstandungen unserer Bestätigungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach deren Zugang geltend zu machen. Bei Vollkaufleuten gilt das Schweigen auf das Bestätigungsschreiben als Zustimmung.

4. Preise
a. Unsere Preise beruhen auf Lohn-, Material- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Monaten ab Bestellung.
b. Wenn Mengen und Maße von der Auftragsbestätigung abweichen, erfolgt die Abrechnung zum vereinbarten Pauschalpreis zuzüglich bzw. abzüglich der Mehr- und Mindermengen. Sofern die Parteien die Vergütung nach Pauschalpreisen oder Einzelpreisen vereinbart haben, gilt folgendes:
Weichen die Mengen der unter einem Einheitspreis / Festpreis erfassten Leistungen oder Teilleistungen auf Wunsch des Auftraggebers von den im Vertrag vorgesehenen im Sinne einer Minderleistung ab, verbleibt es bei dem vertraglichen Einheitspreis, soweit der Auftragnehmer mit der Produktion der zu liefernden Ware begonnen oder gar diese Produktion beendet hat, denn das verarbeitete Material kann vom Auftragnehmer nicht anderweitig verwendet werden. Ansonsten verbleibt es bei dem vertraglichen Einheitspreis bzw. Festpreis, sofern die Minderleistung nicht mehr als 10 % vom Vertrag abweicht. Verlangt der Auftraggeber oder vereinbaren die Parteien zusätzliche Leistungen, die über die im Vertrag vorgesehene Leistung hinausgehen, so sind gleichartige Leistungen entsprechend der einheitsvertraglichen und pauschalvertraglichen Regelung zusätzlich zu vergüten, wobei von dieser Kalkulation abweichende Leistungen von dem Auftraggeber zusätzlich zu zahlen sind. Dabei muss es sich um Leistungen handeln, die nach dem bisherigen vertraglich festgelegten Leistungsinhalt nicht vorgesehen sind. Bei auf Stundenbasis abzurechnenden Leistungen sind diese gesondert zu vergüten. Hierzu zählen insbesondere: – Pflasterarbeiten um ein Fundament zu erstellen – Verbundsteinpflaster verlegen oder entfernen – Steinsägearbeiten etc. – Verlegen von Elektroarbeiten – Stemm- und Kernbohrarbeiten (wenn nicht vereinbart)

Versand
a. Der Versand erfolgt ab Werk / Polen, wobei die Wahl des Transportmittels und der Transportwege unter Wahrung der Interessen des Bestellers uns überlassen bleibt. Sofern vom Besteller besondere Vorschriften gemacht werden, müssen die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller getragen werden.

Lieferzeit
a. Die Lieferzeit wird von uns so festgelegt, dass sie aller Voraussicht nach eingehalten werden kann, sie ist jedoch ohne ausdrücklich gegenteilige Vereinbarung unverbindlich.
b. Fälle höherer Gewalt, z.B. Krieg, Arbeitskampf oder sonstige Betriebsstörungen, Störung des Transportes und Lieferverzögerungen von Zulieferern berechtigen uns, auch einen fest vereinbarten Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben, mindestens jedoch bis zum Wegfall der Störung.
c. Bei vom Besteller nachzuweisender Unzumutbarkeit des Festhaltens an dem Vertrag infolge einer Leistungsstörung auf Grund höherer Gewalt ist dieser zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt berechtigt.
d. Weitergehende Ansprüche, z. B. Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung in Fällen höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Soweit wir für Verzugsschäden einzustehen haben, gilt dies nur für typische, vorhersehbare Schäden. Die Einstandspflicht ist der Höhe nach auf 50% des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Änderungen
a. Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Alle vorherigen Absprachen und Vereinbarungen verlieren mit Zugang der geänderten Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit.
b. Alle von uns gefertigten Produkte werden individuell angefertigt und sind somit Sonderanfertigungen. Erfolgt bei in Auftrag gegebenen Sonderanfertigungen eine Änderung (Modell, Farbe, Breite, Höhe, Schwünge usw.) müssen die bis dahin entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt werden. Bei Abbestellung hat der Besteller die vereinbarte Vergütung, abzüglich der von uns in Folge der Aufhebung des Vertrages ersparten Aufwendungen zu bezahlen.

Zurücknahme
a. Die Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Voraussetzung für die Rücknahme der Ware ist, dass diese noch von uns verwendet werden kann und kein Fall der Nr. 4.b vorliegt. Für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Ware bringen wir bei Gutschriftserteilung 20% des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung, Lagerung, Neuverpackung e.t.c. in Abzug. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben

Mängelrügen und Gewährleistung
a. Beanstandungen der Beschaffenheit der gelieferten Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, müssen bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Empfang der Lieferung, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich und spezifiziert geltend gemacht werden. Unterbleibt diese Mängelrüge, so gilt dies nach Einbau der Ware als vorbehaltlose Annahme bzw. Abnahme des Werkes. Sofern eine Nachbesserung erforderlich ist, hat diese der Besteller auf seinem Grundstück zu dulden. Unterbleibt die Zahlung der Vergütung trotz Einbau und Abnahme der Ware, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Ware wieder zu entfernen.
b. Die Gewährleistung für gelieferte Ware beträgt 6 Monate für Zaun-, Tor-, Tür- und Geländerbauteile und Fenstergitteranlagen, für Elektrobauteile 1 Jahr ab Rechnungsdatum.
c. Die Haftung beschränkt sich auf den Warenwert. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter kommt der Auftragnehmer nicht auf.

Termine / Fristen
a. Vereinbarte Liefertermine können überschritten werden, sofern dringende betriebliche Gründe auf Seiten des Auftragnehmers vorliegen, dabei verzichtet der Auftraggeber auf geltend machen von Verzugsschäden. Wir können verbindliche Termine nicht zusichern, sondern lediglich ca. 8 Wochen nach Anzahlungseingang zusagen. Innerhalb dieser Frist soll ein verbindlicher Montagetermin / Liefertermin verabredet werden. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person am Tage der Montage anwesend ist.

Versorgungsleitungen
a. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlauf von Versorgungsleitungen besonders zu kennzeichnen (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Dränagerohre, sonstige unterirdische oder versteckt liegende Einrichtungen). Der Auftragnehmer übernimmt widrigenfalls keinerlei Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer bei fehlerhafter oder unterlassener Kennzeichnung von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.

Elektroanschlüsse
a. Grundsätzlich sind Elektroarbeiten nicht Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber trägt Sorge, dass am Tage der Montage die benötigten Kabel und Leerrohre verlegt, bzw. vorhanden sind. Grundsätzlich sind unsere Monteure nicht befugt, Elektrokabel zu verlegen oder elektrische Anschlüsse herzustellen. Die Arbeiten sind von einem durch den Auftraggeber zu beauftragenden Elektrofachbetrieb, auf Rechnung des Auftraggebers, auszuführen.

Zahlungsbedingungen
a. Rechnungen des Auftragnehmers sind am Tage der Lieferung, spätestens der Montage zu zahlen.
b. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung wegen etwaiger Gegenansprüche zu verweigern, es sei denn diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Dies gilt auch im Falle von Mängelrügen.
c. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Falls der Auftragnehmer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen geltend zu machen.
d. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind. e. Nach angemessener Fristsetzung ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. f. Schecks werden nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

Widerrufsrecht
a. Sollte der Auftraggeber 2 Wochen nach Vertragsabschluss einseitig vom Vertrag zurücktreten, wird zur Aufhebung des Vertrages eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes fällig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist 12207 Berlin. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtübereinkommens (CISG) und des einheitlichen Kaufrechts (EAG / EKG) ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Hinweis nach dem Haustürwiderrufsgesetz: Sofern es sich bei dem vorliegenden Vertrag um ein so genanntes Haustürgeschäft handelt, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er das Recht hat, den Vertrag binnen 1 Woche schriftlich zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wurde. Der Kunde wird ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen. Ein Recht auf Widerruf besteht nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden sind oder die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird. Im Falle des Widerrufs ist jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.